Definitionsmacht der Interessengruppen

Vielen Dank für die Kurzexpertise. Den Autoren kann uneingeschränkt beigepflichtet werden. Viele Argumente sind Arbeitslehrevertretern aus der Seele gesprochen. Hoffentlich sehen auch die Kultusminister ein, dass die Definitionsmacht was Unterricht und Erziehung angeht, nicht gesellschaftlichen Interessengruppen überlassen werden kann.